1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Concept Bau (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über Bauleistungen, Kellersanierungsleistungen und sonstige Dienstleistungen im Baubereich.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.3 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Mehrleistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
3.3 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung der Leistung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
4.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.5 Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
5.1 Ausführungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungsdetails und nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
5.3 Wird der Auftragnehmer durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen oder sonstige unvorhersehbare Umstände an der rechtzeitigen Leistungserbringung gehindert, verlängert sich die Ausführungsfrist angemessen.
5.4 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen.
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.
6.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung schriftlich angezeigt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.
6.3 Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme, soweit nicht gesetzlich längere Fristen vorgeschrieben sind.
7.2 Mängelansprüche verjähren bei Bauwerken in 5 Jahren, bei anderen Werken, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, in 2 Jahren ab Abnahme.
7.3 Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
8.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8.4 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.1 Die gelieferten Materialien und eingebauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
9.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
10.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten.
10.2 Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.1 Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
11.2 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
13.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
13.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Concept Bau
Smetanaweg 9
55127 Mainz
Stand: November 2025